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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2016 - L 13 AS 27/16   

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https://dejure.org/2016,99899
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2016 - L 13 AS 27/16 (https://dejure.org/2016,99899)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.09.2016 - L 13 AS 27/16 (https://dejure.org/2016,99899)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. September 2016 - L 13 AS 27/16 (https://dejure.org/2016,99899)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Tilgungsraten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2016 - L 13 AS 27/16
    Zur Begründung hat sich das SG Aurich auf das genannte Urteil des BSG vom 18. Juni 2008 bezogen, wobei in darauffolgenden Entscheidungen der Ausnahmecharakter einer Übernahme von Tilgungsleistungen weiter präzisiert worden sei (Urteil des BSG vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 79/10 R - sowie vom 22. August 2012 - B 14 AS 1/12 R -).

    Im Übrigen ist der Eigentümer grundsätzlich ebenso wenig wie der Mieter davor geschützt, dass sich die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben kann (BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 79/10 R - juris Rn. 18).

    Ein Ausnahmefall, wie ihn das BSG im Verfahren B 14/11b AS 67/06 R (Urteil vom 18. Juni 2008) angenommen hat, ist vorliegend ebenso wenig gegeben wie im vom BSG durch Urteil vom 7. Juli 2011 (a. a. O.) entschiedenen Fall.

    Die vereinbarten Tilgungsleistungen werden noch über viele Jahre hinweg zu zahlen sein (so bereits BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - a. a. O. - juris Rn. 19 f.), im vorliegenden Fall bis 2025.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2016 - L 13 AS 27/16
    Die Vermögensbildung sei demnach nicht mit dem System der Grundsicherung unvereinbar, ein Ausschluss der Vermögensbildung durch Sozialleistungen würde auch die Regelung in § 3 Abs. 2 Wohngeldgesetz in Frage stellen, ferner spreche auch das Gebot der Gleichbehandlung von leistungsberechtigten Mietern und Wohneigentümern für eine Einbeziehung von Tilgungsleistungen (mit Verweis auf Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 18. Juni 2008, B 14/11b AS 67/06 R, Rn. 29).

    Ein Ausnahmefall, wie ihn das BSG im Verfahren B 14/11b AS 67/06 R (Urteil vom 18. Juni 2008) angenommen hat, ist vorliegend ebenso wenig gegeben wie im vom BSG durch Urteil vom 7. Juli 2011 (a. a. O.) entschiedenen Fall.

    Eine Übernahme der Tilgungsraten kommt hiernach in Betracht, wenn die mit Hilfe eines Darlehens finanzierte Immobilie bereits weitgehend abgezahlt ist, sodass die zu zahlende Rate in erster Linie aus einem Tilgungsanteil besteht (Tilgungsanteil im Verfahren B 14/11b AS 67/06 R im streitgegenständlichen Zeitraum knapp 80 %, zuletzt betrug der Zinsanteil nur noch 2, 78 EUR).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 49/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstands -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2016 - L 13 AS 27/16
    Eine Beschränkung des Streitgegenstandes auf die Kosten der Unterkunft und Heizung ist nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich zulässig, eine weitergehende Beschränkung des Streitgegenstandes dann, wenn der Grundsicherungsträger über eine Leistung durch abtrennbaren Verfügungssatz befunden hat und der Bescheid nur hinsichtlich des abtrennbaren Teils angefochten wird (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 49/14 R -, juris Rn. 15).

    Geht es nur um die Tilgung einer Restschuld und ist die Vermögensbildung bereits weitgehend abgeschlossen, dann tritt der Aspekt des Vermögensaufbaus aus Mitteln der Existenzsicherung gegenüber dem vom SGB II ebenfalls verfolgten Ziel, die Beibehaltung der Wohnung zu ermöglichen, zurück (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - a. a. O. - juris Rn. 19 f., mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2016 - L 13 AS 27/16
    Zur Begründung hat sich das SG Aurich auf das genannte Urteil des BSG vom 18. Juni 2008 bezogen, wobei in darauffolgenden Entscheidungen der Ausnahmecharakter einer Übernahme von Tilgungsleistungen weiter präzisiert worden sei (Urteil des BSG vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 79/10 R - sowie vom 22. August 2012 - B 14 AS 1/12 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 13 AS 28/17
    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf seinen zum Aktenzeichen L 13 AS 27/16 B ER ergangenen Beschluss vom heutigen Tage Bezug, mit dem er die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes zurückgewiesen hat.
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